Entgeltumwandlung als Sparschwein: Arbeitnehmer kann im Notfall Auszahlung erzwingen
Ein nun bekanntgewordenes Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen (LAG Bremen, 22.06.2011, 2 Sa 76/10) sorgt für Erstaunen. Galt bisher die Betriebsrente als unantastbar und schob nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältis der § 2 Abs. 2 Satz 4-7 und § 3 des Betriebsrentengesetzes einen Riegel vor die vorzeitige Auszahlung einer Betriebsrente, so gilt nach Auffassung der Bremer Richter nun, dass Arbeitnehmer jederzeit, wenn sie eine Notlage nachweisen können, ihre Betriebsrente in bare Münze umwandeln können. Dies gilt für den Fall einer Entgeltumwandlung - im entschiedenen Fall mit einem Arbeitgeberzuschuss.
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