Bundesarbeitsgericht löst Beratungsbedarf bei Versorgungswerken aus
Seit längerem wurde diskutiert, wie bei Versorgungsordnungen, die mit der Altersversorgung auf das 65. Lebensjahr abstellen, umzugehen ist, seitdem die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Altersversorgung am 01.01.2008 angehoben wurde. Gilt weiterhin das 65. Lebensjahr oder ist immer auf die neue Regelaltersgrenze abzustellen?
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