BGH zu Urheberrecht: Filehoster haftbar für Verstöße der Nutzer
Speicherplattformen im Internet – sogenannte Filehoster – müssen unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen haften, die von ihren Nutzern begangen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass sie zuvor auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen wurden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich eines Streits zwischen Spielehersteller Atari Europe und Filehoster Rapidshare entschieden.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest