BGH kippt teure Klauseln bei Lebensversicherungen
Wer eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt, bekommt oft nur einen Bruchteil zurück. Denn bisher dürfen Versicherer die Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnen - eine Regelung, die der BGH sowohl bei bestehenden als auch bei neuen Verträgen nun für unwirksam erklärt hat.
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