Betriebsrente: Aushang am schwarzen Brett verpflichtet Arbeitgeber
"Doch prüfe, wer sich ewig bindet" gilt auch für die betriebliche Altersversorgung. Ein Aushang am schwarzen Brett zur Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung stellt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 852/09) eine verbindliche und sofort wirksame Zusage dar - auch wenn die Details der Versorgung dort nicht bekanntgegeben wurden.
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