Beauftragter Versicherungsmakler muss Versicherungsumfang bestehender Gebäudeversicherung prüfen
Ein für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragter Versicherungsmakler muss die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung bei der Erstellung der Deckungsanalyse überprüfen, wenn diese die Substanz des Altbaus weiterhin absichern soll.
Weiterlesen auf: Haufe