Zur Reichweite der "Großen Benzinklausel"
Durch die sogenannte "Große Benzinklausel" werden in der Betriebshaftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Haftpflichtschäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges, Anhängers oder Wasserfahr¬zeuges verursacht worden sind. Diese Klausel bezweckt eine Abgrenzung zu den speziellen Fahrzeughaftpflichtversicherungen.
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