Richter erklären Geschäftspraktiken der Telekom für unzulässig
vzbv gewinnt Klagen wegen belästigender und irreführender Schreiben an Verbraucher11.06.2012 - Die Telekom darf Verbrauchern keine Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben schicken, ohne dass sie einen verbindlichen Auftrag erteilt haben. Entsprechende Geschäftspraktiken untersagten die Gerichte in zwei vom vzbv angestrengten Verfahren.... mehr
Weiterlesen auf: vzbv