Reiserücktrittskostendeckung trotz Krampfaderleidens
Der Rückschluss von einem Krampfaderleiden auf eine erhebliche Thrombosegefahr ist aus der Sicht eines vernünftigen Versicherten nicht zwingend. Das hat das LG Arnsberg, 08.09.2011 - I-4 O 238/11 entschieden.
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