Keine Außenversicherungsschutzes für Bankschließfach
Grundsätzlich enthält eine Hausratsversicherung auch eine sogenannte Außenversicherung. Diese besagt, dass Hausrat auch dann versichert ist, wenn er sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Dieser Schutz entfällt jedoch, wenn der Versicherte nicht beabsichtigt, die Gegenstände wieder in die Wohnung zurückzubringen.
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