Duschen mit schmerzlichen Folgen
Rutscht ein Hotelgast nach dem Duschen auf dem feuchten Fußboden des Badezimmers aus, so kann er den Hotelier in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden (Az.…
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