BGH zum Anspruch auf Mietwagenkosten
Wer sein Fahrzeug infolge eines Unfalls nicht nutzen kann, kann den Schädiger grundsätzlich auf Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeuges entstehenden Kosten in Anspruch nehmen. Der Geschädigte muss allerdings im Hinblick auf § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB stets den wirtschaftlichsten Weg der Schadenbehebung wählen.
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