BGH: Geld von Pharmafirmen ist keine Bestechung
Kassenärzte dürfen Geld oder andere Geschenke von Pharmafirmen annehmen, ohne dass das als Bestechung gilt. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Ärzte keine "Amtsträger" der Kassen - nur dann handle es sich um Korruption. Die Richter betonten aber auch, ihnen seien die Hände gebunden.
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