Betriebsrente: Krankenkassenbeitrag auf Witwenrente
Eine Witwe, die aus einer betrieblichen Altersversorgung ihres verstorbenen Mannes eine Hinterbliebenenleistung bezieht, muss darauf den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Dies gilt auch, wenn der Verstorbene gar nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert war, urteilte das Bundessozialgericht (Az. B 12 KR 19/10). Entscheidend ist, dass die Witwe selbst gesetzlich versichert ist. Die Einmalzahlung aus einer über den Betrieb abgeschlossenen Direktversicherung sei auch nicht als Erbschaft zu werten, befand das Gericht weiter.
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