20. 06. 2012 - Verfahren zur Besteuerung von Privatfahrten darf unterjährig nicht geändert werden
(ac) Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 27.04.2012 die Klage eines Arbeitnehmers auf Anerkennung eines unterjährigen Wechsel des Besteuerungsverfahrens von Privatfahrten abgelehnt. Der Kläger war bei demselben Kraftfahrzeug unterjährig von der 1%-Methode zur Fahrtenbuch-Methode gewechselt. Zur Begründung hatte der Kläger angeführt, dass sich seine Lebensumstände geändert haben, so dass die Nutzung des Geschäftswagens für Privatfahrten ungeeignet gewesen sei. Das Gericht ist jedoch der Ansicht der Finanzverwaltung gefolgt, wonach bei demselben Kraftfahrzeug das Verfahren während des Kalenderjahres nicht gewechselt werden darf. Damit ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß anerkannt werden kann, müsse dieses für einen Zeitraum von einem ganzen Kalenderjahr geführt werden, so das Gericht. Ansonsten bestehe eine Manipulationsgefahr, wonach bestimmte Zeiträume mit höherem Privatnutzungsanteil nicht erfasst werden würden.FG Münster, Az.: 4 K 3589/09 E
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