04. 07. 2012 - Wegdrücken eines Handyanrufs im Auto verboten
(ac) Wer bei voller Fahrt und am Steuer des Autos sitzend einen lästigen Handyanruf „wegdrückt“ und das verbotene Gespräch so gar nicht erst annimmt, verstößt trotzdem gegen die geltenden Verkehrsbestimmungen und kann mit einer entsprechende Geldbuße bedacht werden. Dies hat das das Oberlandesgericht Köln bestätigt. „Der juristische Begriff der Benutzung erfordert lediglich eine Handhabung, die einen klaren Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat“, erklärt Rechtsanwältin Alexander Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline die geltende Rechtslage. Die manuelle Aktivierung einer Einrichtung des Geräts, mit der ein eingehender Anruf abgewiesen und die Funkverbindung zu einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden kann, hat laut Kölner Richterspruch einen solchen direkten Bezug zu den typischen Funktionen eines Mobiltelefons. Sie ist ebenso eine verbotene „Benutzung“ wie die Beendigung einer Gesprächsverbindung oder das Ein- und Ausschalten bei laufendem Motor.Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.02.2012, Az. III-1 RBs 39/12
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