Zum Wiederherstellungsvorbehalt in der Feuerversicherung
Bleiben die Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach Art, Qualität und Umfang hinter den erforderlichen Anforderungen so zurück, dass das wieder aufgebaute Gebäude dem zerstörten bzw. beschädigten Gebäude nicht entspricht, steht das einer Wiederherstellung im Sinne der Bedingungen zur Feuerversicherung (hier AFB 2008) entgegen.
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