Zum Wiederherstellungsvorbehalt in der Feuerversicherung

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

Zum Wiederherstellungsvorbehalt in der Feuerversicherung

Bleiben die Aufwendungen des Versicherungsnehmers nach Art, Qualität und Umfang hinter den erforderlichen Anforderungen so zurück, dass das wieder aufgebaute Gebäude dem zerstörten bzw. beschädigten Gebäude nicht entspricht, steht das einer Wiederherstellung im Sinne der Bedingungen zur Feuerversicherung (hier AFB 2008) entgegen.

Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de
Anzeige
kostenfreien Platzierung MMM 2026

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
Vermittlerfortbildung 2026
Anzeige
KlimaPro

Neueste Veranstaltungen

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
13.01.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
13.01.2026

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
17.02.2026

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Aus-/Weiterbildung
John-Vermittlerfortbildung 2026
18.02.2026

Bei der John-Vermittlerfortbildung verbinden sich Wissen und Inspiration, um Ihre Expertise auf ein neues …

Neueste Pressemeldungen

Wirtschaft / Politik
Brüssel: Einigung zur Retail Investment Strategy erzielt
19.12.2025

In der Nacht zum Donnerstag haben sich die Trilog-Unterhändler des Europäischen Parlaments und der …

Recht / Steuern
Weihnachtliche Gerichtsurteile - ARAG Experten mit kuriosen Urteilen zur Weihnachtszeit
19.12.2025

Rentier ist kein Haarwild - Ein Rentier-Unfall in Norwegen wurde für einen deutschen Autofahrer …

Versicherungen
Personalveränderung im Vorstand der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe
19.12.2025

Mit Wirkung zum 01.01.2026 haben die Aufsichtsräte der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherungsgruppe Daniel Sander in …