Managerhaftpflicht: Beruhigungspillen für Topmanager
Laut einem BGH-Beschluss können Versicherer den Schutz für Führungskräfte gegen Pflichtverletzungen für nichtig erklären, wenn Dritte falsche Angaben gemacht haben. Um die Kunden zu beruhigen, geloben die Anbieter, den Gerichtsspruch nicht zulasten ihrer Kunden auszunutzen.
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