Küche ist nicht Teil des Gebäudes
Ein Haus oder eine Wohnung ist nur dann umfassend gegen Feuer- und Wasserschäden versichert, wenn neben der Gebäudeversicherung auch eine Hausratversicherung besteht. So werden etwa Schäden an einer serienmäßig gefertigten Küche nur durch eine Hausratversicherung abgedeckt, verweist die Württembergische Versicherung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (5 U 71/11).
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