Kein Recht auf Schadensersatz: Kleinaktionäre gehen in Telekom-Prozess leer aus
Die rund 17.000 Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG haben eine Schlappe erlitten: In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass der Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 keine Fehler enthielt - die Anleger können keinen Schadensersatz fordern.
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