Anstellungsvertrag: Reiseversicherung zahlt nicht für GmbH-Chefs
Urteil vom Amtsgericht München: Wer als GmbH-Geschäftsführer abberufen wird und daraufhin seinen Anstellungsvertrag selbst kündigt, kann von der Reiserücktrittsversicherung keinen Ersatz für eine ebenfalls stornierte Urlaubsreise erwarten.
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