21. 05. 2012 - Keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit trotz Erwerbsminderungsrente
(ac) Erhält ein Versicherter eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung Bund so bedeutet dies nicht, dass auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorliegt. Im konkreten Fall hat das Landgericht Bielefeld entschieden, dass die Klage einer Krankenschwester auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unbegründet ist. Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei nicht festzustellen. Nach den dem Versicherungsvertrag zu Grunde gelegten Bedingungen liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte voraussichtlich dauernd zu mindestens 50% außer Stande ist, seinen Beruf auszuüben. Im konkreten Fall hatte die Klägerin vorgebracht ihren Beruf als Krankenschwester nicht mehr ausüben zu können, da dies verschiedene Krankheiten (u.a. Belastungstachykardie mit Luftnot) nicht zulassen würden. Sie sei dauerhaft zu mindestens 50% nicht mehr in der Lage ihren Beruf auszuüben. Dies konnten die vom Gericht beauftragten Sachverständigen nicht bestätigen. So könnte die Klägerin hinsichtlich der vorgetragenen Herzerkrankung unter anderem durch ein Ausdauertraining und moderne Medikamente ihre gesundheitliche Situation so weit verbessern, dass eine volle Teilnahme am Berufsleben möglich sei.LG Bielefeld, Urteil vom 17.06.2011, Az.: 1 O 115/07
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