VGH: Witwergeld auch für hinterbliebenen Lebenspartner
Nach dem Tod eines Beamten steht dem hinterbliebenen Lebenspartner, der mit ihm in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat, jedenfalls seit dem 1.1.2005 Witwergeld wie einem hinterbliebenen Ehepartner zu. Das hat der für das Beamtenrecht zuständige 4. Senat des VGH Baden-Württemberg am 3.4.2012 entschieden.
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