Unfallversicherungsbeiträge bei Wertguthaben: auch in der Freistellungsphase
Anders als in den übrigen Sozialversicherungszweigen sind in den Freistellungsphasen eigentlich keine Beiträge zur Unfallversicherung aus dem Entgelt zu zahlen. Kommt das Entgelt aber nicht aus dem Wertguthaben, ist es jedoch beitragspflichtig.
Weiterlesen auf: Haufe