Folgenschwerer Irrtum: Finanzamt pfändet flott ein falsches Konto
Finanzämter haben Vorfahrt: Sie dürfen Konten pfänden, wenn Steuerschulden nicht bezahlt werden. Kommt es zu einer Verwechslung, gibt es für die Betroffenen nicht viele Reaktionsmöglichkeiten. Entschädigung ist nicht zu erwarten, der Fiskus sitzt sprichwörtlich am längeren Hebel.
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