Ehegatteneinkünfte zählen für freiwilligen KV-Beitrag
Krankenkassen dürfen die Einkünfte des Ehegatten eines Mitglieds für die Beitragsberechnung heranziehen, wenn dessen Einnahmen höher sind als diejenigen des Mitglieds.
Weiterlesen auf: HaufeKrankenkassen dürfen die Einkünfte des Ehegatten eines Mitglieds für die Beitragsberechnung heranziehen, wenn dessen Einnahmen höher sind als diejenigen des Mitglieds.
Weiterlesen auf: Haufe