Bundesgerichtshof: Schadenersatz bei vorverlegtem Rückflug möglich
Wenn ein Reiseveranstalter den Rückflug einer Pauschalreise deutlich vorverlegt, kann er zu Schadenersatz verpflichtet werden. Ob die erfolgreiche Klage einer Frau nun auch zu Rückzahlungen führt, ist vorerst offen.
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