Vorerkrankung: Unfallversicherer unterliegt bei Leistungskürzung strenger Beweispflicht
Will ein Unfallversicherer die Todesfallleistung kürzen, weil er eine Vorerkrankung für den Tod mitverantwortlich macht, muss er dies detailliert beweisen, so der BGH. Kann der Versicherer dies nicht, darf er die Leistung nicht kürzen.
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