Von Rechts wegen: Keine Garantie auf Provisionen
Variable Vergütungen finden Arbeitnehmer toll, solange die Kasse klingelt. Aber was, wenn die Einnahmen ausbleiben? Und der Chef zuvor die Arbeit neu organisiert hat? Kann man dann auf Schadensersatz klagen? Das Bundesarbeitsgericht gibt darauf eine klare Antwort.
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