Versorgungswerk: Anwalt kann wegen falscher Anlagestrategie nicht Beitragszahlung verweigern
Die Finanzkrise macht Manchen nervös. Trotzdem: Wegen vermeintlich fehlerhafter, Auswirkungen der Finanzkrise nicht berücksichtigender Anlagestrategie des Versorgungswerks, steht dem Mitglied einer berufsständischen Versorgung kein Recht zur Verweigerung der Versorgungsbeiträge zu. Das wäre verbotene Selbsthilfe.
Weiterlesen auf: Haufe