Verkehrssicherungspflicht für Straßen: Mitverschulden wegen Ortskundigkeit?
Auch eindeutige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht führt nicht automatisch zur vollen Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für einen Schaden. Es ist grundsätzlich zu prüfen, inwieweit den Verletzten ein Mitverschulden an dem Schadenseintritt trifft. Hierbei kann auch Ortskenntnis des Geschädigten eine entscheidungserhebliche Rolle spielen.
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