Teure Teilung: BGH fällt Urteil zum bAV-Versorgungsausgleich
Viele Geschiedene, die ihre bAV-Ansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs teilen, müssen in Zukunft tief in die Tasche greifen. Denn der Arbeitgeber oder ein anderer Versorgungsträger kann ihnen alle Kosten, die ihm bei der Teilung entstehen, in Rechnung stellen.
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