Teilkaskoversicherung: Vorsicht, Steinschlag!
Wird die Scheibe eines Pkws, welcher hinter einem mit Bauschutt beladenen Lkw herfährt, durch einen Stein beschädigt, so muss der Lkw-Halter nur dann keinen Schadenersatz leisten, wenn er nachweist, dass der Schaden durch einen auf der Straße liegenden Stein verursacht wurde.…
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag