Rechtsschutzversicherer muss auch Ersatz-Anwalt bezahlen
Legt ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat nieder, muss die Rechtsschutzversicherung des Mandanten auch die Kosten für den Ersatz-Anwalt bezahlen, entschied das Landgericht Köln.
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