OLG Bamberg: nachträglich erhöhtes Schmerzensgeld bei jugendlichem Unfallopfer
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes sind verschiedene Faktoren wie Alter des Geschädigten, Art der Verletzung, die Länge der Heilbehandlung und eventuelle Vorschäden maßgeblich. Dabei orientieren sich die Gerichte an ähnlichen, bereits entschiedenen Fällen. Auch kann der Versicherer verpflichtet sein, das Schmerzensgeld zu erhöhen, wenn nach Jahren noch Beschwerden vorhanden und diese auf den Unfall zurückzuführen sind.
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