Kommentar: Provisionsabgabeverbot bleibt noch in Kraft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat ihre Revisionsklage gegen ein Urteil, das einem Makler die Weitergabe seiner Provision an den Kunden erlaubte, zurückgezogen. Warum diese Entscheidung dennoch nicht das endgültige Aus für das Provisionsabgabeverbot bedeutet, erklärt Philipp Mertens von BMS Rechtsanwälte.
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