Kein Versicherungsschutz mit 2,1 Promille!
Ein Versicherer kann seine Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens des Versicherten nach einem Unfall bis zum völligen Zahlungsausschluss herabsetzen. Das gilt besonders für Unfälle unter Alkoholeinfluss.…
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag