Fahrverbot: Wann kann ausnahmsweise davon abgesehen werden?
Niemand lässt sein Auto gerne stehen. Liegt ein Fahrverbot in der Luft, kann der Übeltäter manchmal mit einem blauen Auge davonkommen. Mal ist es der herabgesetzter Handlungs- oder Erfolgsunwert des Pflichtenverstoßes, manchmal ist die Erziehungswirkung, die das Verbot erzielen soll, bereits anderweitig eingetreten. In solchen und ähnlichen Konstellationen kann von dem Fahrverbot abgesehen werden.
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