Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Bundesgerichtshof weist Rechtsbeschwerden der Haftpflichtversicherung der Accessio AG zurück
München, den 27.03.2012. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 19.03.2012 in zwei von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Rechtbeschwerden der Haftpflichtversicherung der Accessio AG als unzulässig verworfen. Ausgangslage des Verfahrens waren Klagen von Anlegern, die in den...
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