BGH: Versorgungsausgleich auch für in die Ehe eingebrachtes Vermögen
Selbst wenn Vermögen vor der Ehe erworben wurde, ist es nicht vor dem Versorgungsausgleich geschützt. Das musste eine Frau erfahren, die in die Ehe mitgebrachtes Vermögen in eine Rentenversicherung investierte. Mit Verwendung zur Altersvorsorge verließ ihr Geld die "Schutzzone" der Gütertrennung - eine letztlich teure Anlageentscheidung.
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