Ryanair muss Bearbeitungsgebühr in Flugpreis einrechnen
KG Berlin vom 9.12.2011 (5 U 147/10)09.12.2011 - Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger Ryanair untersagt, im Internet mit unvollständigen Flugpreisen zu werben. Die Fluggesellschaft muss auch die Buchungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets in den Preis einrechnen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.... mehr
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