Kfz-Unfall: Dürfen Versicherer die Versicherungsleistung auf Null kürzen?
Das Alles-oder-Nichts-Prinzips gilt im Versicherungsrecht nach der Versicherungsrechtsreform 2008 nicht mehr. Wann ist es dennoch möglich, dass Versicherungen bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers vollständig von ihrer Leistungspflicht befreit werden? Durch eine AGB sah ein Versicherungsnehmer einen totalen Leistungsausfall als unzulässig an.
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