Folgenreiche Schönheitsoperation
Eine Frau hatte sich die Brüste straffen lassen. Da die OP wegen einer Infektion nicht den gewünschten Erfolg hatte, verklagte sie den Arzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie das Gericht entschied. mehr ...
Weiterlesen auf: VersicherungsJournal.de