EuGH stärkt Rechte geprellter Reisender
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zugunsten geprellter Reisender gefällt: Diese bekommen ihre Kosten auch dann erstattet, wenn sie einem Betrüger aufgesessen sind. Im konkreten Fall wollte die HanseMerkur nicht zahlen, weil der Anbieter nie vorhatte, die Reise tatsächlich durchzuführen.
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