Bundesfinanzhof zur Entfernungspauschale - Auch der längere Weg zur Arbeit ist absetzbar
Eigentlich kann nur die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Urteil klargestellt, dass auch Ausnahmen möglich sind.
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