Berufsunfähigkeitsversicherung: Körperlicher Belastungstest ist unzulässig
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung darf von ihrem Versicherungsnehmer nicht verlangen, dass sich dieser zur Beurteilung seiner Leistungsansprüche einem weitreichenden medizinischen Belastungstest unterzieht.
Weiterlesen auf: DAS INVESTMENT.COM