BaFin zieht Sprungrevision zurück
Das Frankfurter Urteil, mit dem das Provisionsabgabeverbot für zu unbestimmt und damit für ungültig erklärt wurde, ist jetzt rechtskräftig. Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eingelegte Sprungrevision wurde zurückgezogen. Der konkrete Einzelfall, der in Frankfurt zur Diskussion stand, sei nicht für eine höchstrichterliche Klärung geeignet, wurde als Begründung genannt. Der Finanzvermittler AVL hatte das Urteil erstritten.
Weiterlesen auf: kursverlag.de