Versicherung und Todesfall - Streit um die Zahlung
Ein Versicherungsunternehmen darf eine bei Unfalltod fällige Zahlung laut Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 70/11) kürzen, wenn eine Vorerkrankung den Tod zu mindestens 25 Prozent mit verursacht hat. Die Beweislast trägt der Versicherer. Ist die Bedeutung einer Vorerkrankung unklar, muss er jedoch voll zahlen. Geklagt hatte eine Witwe, deren Ehemann eine Risikolebensversicherung zu ihren Gunsten abgeschlossen hatte. Seine Frau sollte gut 230 000 Euro extra erhalten, wenn er durch einen Unfall stirbt. Als der Mann bei Elektroarbeiten einen schweren Stromschlag bekam, starb er zehn Tage später im Krankenhaus. Die Obduktion ergab, dass er früher bereits mehrere Herzinfarkte erlitten hatte. Der Versicherer verweigerte die Zahlung der zusätzlichen Todesfallsumme mit der Begründung, ohne die Infarkte hätte der Mann überlebt. Weil das laut Gutachten wahrscheinlich, aber nicht sicher war, muss der Versicherer leisten.
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