Verkehrsunfall: Rechtsanwaltsgebühren für eine Deckungsanfrage sind als Unfallschaden nicht erstatt
Unterhält ein Unfallgeschädigter eine Rechtsschutzversicherung und berechnet sein Anwalt für die Einholung einer Deckungszusage zusätzliche Gebühren, können diese nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Diese sind grundsätzlich vom konkreten Schadensereignis unabhängig, so das OLG Karlsruhe in seinem Urteil.
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