Unfallschaden - Radfahrer haben Recht auf Ersatzrad
Ein Radfahrer, der regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit fährt und auf dem Weg dorthin unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat die gleichen Rechte wie ein Autofahrer: Er bekommt für die Zeit des Nutzungsausfalls eine Entschädigung.
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